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   BVerwG, 19.07.1995 - 3 B 32.95   

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https://dejure.org/1995,6675
BVerwG, 19.07.1995 - 3 B 32.95 (https://dejure.org/1995,6675)
BVerwG, Entscheidung vom 19.07.1995 - 3 B 32.95 (https://dejure.org/1995,6675)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - 3 B 32.95 (https://dejure.org/1995,6675)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Vereinbarkeit von § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 der Bundesärzteordnung (BÄO) mit der Grundfreiheit der Berufsfreiheit - Voraussetzungen für die Möglichkeit der Beanstandung der Einschätzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BÄO § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; GG Art. 12 Abs. 1
    Berufsrecht - Ärzte: Verfassungsmäßigkeit des Arztes im Praktikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 3 B 32.95
    Daß diese Qualifikation vor der Erlaubnis zur unbeschränkten Berufsausübung - also vor Erteilung der Approbation - erreicht sein muß, ist im Hinblick auf den Schutz des im Verfassungsrang stehenden Gemeinschaftswertes der Volksgesundheit (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 und 174/84 - BVerfGE 80, 1, 21) ein legitimes gesetzgeberisches Anliegen.
  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

    Auszug aus BVerwG, 19.07.1995 - 3 B 32.95
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung (Beschluß vom 1. Juli 1986 - 1 BvL 26/83 - BVerfGE 73, 301, 317) [BVerfG 01.07.1986 - 1 BvL 26/83], mit der es das Erfordernis einer fünfjährigen praktischen Tätigkeit für die Zulassung zum Beruf des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gebilligt hat, ausgeführt, daß die Einschätzung des Gesetzgebers erst dann zu beanstanden sei, wenn das eingesetzte Mittel zur Erreichung des verfolgten Ziels "objektiv untauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 U 1071/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - besonderes Heilverfahren - H-Arzt-Verfahren -

    Gesetzgeberischer Zweck der Einführung der AiP-Zeit war es, die ärztliche Ausbildung zu verbessern und die Theoriebetontheit sowie den mangelnden Praxisbezug des Medizinstudiums, bedingt durch die hohen Studentenzahlen, auszugleichen (vgl. Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13. September 1984, Bundestags-Drucksache 10/1963 S. 1, 7; ferner Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 19. Juli 1995 - 3 B 32/95 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 90 sowie Hess. Verwaltungsgerichtshof , Urteil vom 4. Februar 1992 - 11 UE 2798/90 - ESVGH 42, 199 ff.; Narr, Ärztliches Berufsrecht, Band I A 211).

    Die Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BÄO (in der Fassung des 4. BÄO-ÄndG) ist insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar und somit verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 1995 a.a.O. ; Hess. VGH, Urteil vom 4. Februar 1992 a.a.O.).

  • VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22

    Festsetzung des Beginns des Aufsteigens in den Erfahrungsstufen; Anrechnung eines

    Dies ist vergleichbar mit dem früher für Ärzte und Ärztinnen vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitt in Form einer praktischen Tätigkeit als Arzt im Praktikum, welche vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung als Teil der Ausbildung und gerade nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.05.1991 - 6 P 10.89 - juris Rn. 15, vom 19.07.1995 - 3 B 32.95 - juris sowie Urteil vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn. 19; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 A 1038/01.PVL - juris).
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